STEUERN IM BLICK - November 2025
- Jana Lerbs

- 5. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Alle aktuelle Neuerungen auf einen Blick – Bleiben Sie mit unserer Mandanteninformation stets informiert.

Wir sind Mitglied eines Steuerberaterclubs (VIP-Steuerköpfe). Dort haben wir diesen Newsletter gemeinsam entwickelt und werden Ihnen diesen nun jeden Monat zur Verfügung stellen.
Für die Ausgabe August 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:
DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:
Alle Steuerzahler
Ab 01.01.2026: Einheitliche Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Aufhebung der Befristung der Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften.
Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % (Getränke ausgenommen) ab 01.01.2026
Im Bereich Gemeinnützigkeit/Vereine:
Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen auf 50.000 € angehoben.
Aufnahme von E‑Sport als begünstigter gemeinnütziger Zweck.
Auch Baumaßnahmen zur Erweiterung der Wohnfläche (z. B. Ausbau eines Dachgeschosses

oder Anbaus) können unter die Steuerermäßigung nach § 35c EStG fallen, wenn gleichzeitig energetische Maßnahmen im Sinne des Gesetzes durchgeführt werden (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung etc.).
Das gilt allerdings nur, wenn die neue Fläche zum selbst genutzten Wohnraum gehört. Die bisherigen Grundsätze zur Nachweispflicht und förderfähigen Maßnahmen bleiben bestehen.
Gibt ein Finanzamt mehreren Beteiligten dieselbe verbindliche Auskunft, darf es die Gebühr nicht mehrfach verlangen – auch bei getrennten Anträgen.
Verluste durch Betrug (z. B. „Schockanrufe“) gelten steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung – und mindern die Steuerlast daher nicht.
Freiberufler & Gewerbetreibende
Das FG Münster hält die Richtsätze zwar für zulässig, verlangt aber konkrete Auseinandersetzung mit den individuellen Umständen eines Betriebs.
Ab 2025 gelten neue Vorgaben bei der E-Bilanz – insbesondere für die Kontennachweise. Wichtig für Ihre Buchhaltung und Software-Updates.
Umsatzsteuerzahler
Wer aus dem Betriebsvermögen verkauft und dabei Umsatzsteuer optimieren will, muss eindeutig entnehmen – eine bloße Umwidmung reicht nicht.
Arbeitgeber
Kurzfristige Beschäftigungen sind parallel bei verschiedenen Arbeitgebern erlaubt – wenn insgesamt die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen eingehalten wird.
Bei Sachbezügen über externe Fitnessanbieter zählt nicht, wer tatsächlich teilnimmt – sondern wer registriert ist. Für die Steuerfreiheit kann das entscheidend sein.

Die Zahl der Prüfungen ist leicht gestiegen – besonders im Fokus: geldwerte Vorteile, Reisekosten, Minijobs und steuerfreie Zuschläge.
Abschließende Hinweise & Termine
Erinnern Sie sich an die Fristen: Lohnsteuer und USt am 11.11., SV-Beiträge spätestens am 27.11. Überweisungsfristen beachten!
Bei einer Steuerprüfung auf Hinweis anonymer Quellen hat der Steuerpflichtige kein Recht auf vollständige Akteneinsicht – laut BFH.
🔍 Fazit Auch im November zeigt sich:
Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsauffassungen und aktuelle Urteile betreffen nicht nur Unternehmer – sondern viele Lebensbereiche.
Ob energetische Sanierungen, mehrere Minijobs oder Trickbetrug: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann besser planen und rechtssicher handeln.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gern. Persönlich, verständlich und vorausschauend.
Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

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