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STEUERN IM BLICK - Dezember 2025

  • Autorenbild: Jana Lerbs
    Jana Lerbs
  • 8. Dez.
  • 2 Min. Lesezeit

Alle aktuelle Neuerungen auf einen Blick – Bleiben Sie mit unserer Mandanteninformation stets informiert.





Professor

Wir sind Mitglied eines Steuerberaterclubs (VIP-Steuerköpfe). Dort haben wir diesen Newsletter gemeinsam entwickelt und werden Ihnen diesen nun jeden Monat zur Verfügung stellen.



Für die Ausgabe August 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:



DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:

Alle Steuerzahler

Ab dem 01.01.2026 soll ein steuerfreier Arbeitslohn bis zu 2.000 € monatlich (bzw. 24.000 €/Jahr) möglich sein, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitergearbeitet wird. Sozialabgaben bleiben bestehen.


Das BMF stellt klar: Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn eine Überweisung auf das Konto der unterstützten Person erfolgt.


Künftig sollen Steuerbescheide digital bereitgestellt werden. Das spart Papier, beschleunigt Verfahren – und bringt neue Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige.


Wenn ein Ehepartner das Familienheim in eine gemeinsame GbR mit dem anderen einbringt, bleibt dies schenkungssteuerfrei – laut aktueller BFH-Entscheidung.


ree

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der bestehenden Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge über 2030 hinaus.






Vermieter

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG greift nicht, wenn ein vorhandenes Gebäude abgerissen und neu gebaut wird. Entscheidend ist die Schaffung neuen Wohnraums im Sinne der Wohnungsmehrung.


Arbeitgeber

Die Verordnung mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2026 ist verabschiedet. Diese Werte beeinflussen Beiträge, Leistungen und Versicherungspflicht.


Arbeitnehmer

Leiharbeit: Keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleiher Bei unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen liegt keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleiher vor. Fahrten dorthin gelten als Reisekosten und sind steuerlich absetzbar.


Umsatzsteuerzahler

Der Artikel beleuchtet, wann und wie Einzweck-Gutscheine beim Verkauf bzw. bei der Übertragung der Umsatzsteuer unterliegen.



ree

Zum 01.01.2026 werden die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft an die Preisentwicklung angepasst.






Abschließende Hinweise & Termine

Diese sind weiterhin nur in begrenztem Umfang als Sonderausgaben abziehbar – eine Erhöhung der Abzugsfähigkeit ist nicht vorgesehen.


🔍 Fazit Die Dezember-Ausgabe bringt Klarheit bei vielen praxisrelevanten Fragen: neue Steuerbefreiungen ab 2026, Digitalisierung der Verwaltung, klare Rechtsprechung zur Schenkungsteuer und wichtige Rechengrößen für Arbeitgeber. Auch bei der steuerlichen Behandlung von Leiharbeit oder der Nutzung von Sonder-AfA gibt es neue Orientierung.

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gern. Persönlich, verständlich und vorausschauend.


Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!


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