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BERATERWECHSEL

Ein Beraterwechsel kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden – etwa, wenn Ihr bisheriger Berater in den Ruhestand geht oder leider keine Kapazitäten mehr hat, um Ihre Anliegen weiterhin umfassend zu betreuen. In solchen Fällen ist es wichtig, einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, damit Ihre steuerlichen Belange und die Verwaltung Ihrer Praxis ohne Unterbrechung weitergeführt werden können. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite und sorgen für eine vertrauensvolle und kompetente Fortführung Ihrer Beratung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Zeitpunkt

Sie haben das Recht Ihrem Steuerberater jederzeit zu kündigen, sofern keine Kündigungsfrist in Ihrem Steuerberatungsvertrag geregelt ist. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Einen perfekten Zeitpunkt für einen Beraterwechsel gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu warten, bis bereits angefangene Arbeiten wie zum Beispiel der Jahresabschluss oder Steuererklärung abgeschlossen sind.

 

Der Wechsel unterjährig ist ebenfalls keine Hürde da die Daten vom Vorberater übertragen werden können. Bei Wunsch kann auch der Jahresabschluss von uns, auf der Grundlage der Buchhaltung vom Vorberater erstellt werden.

Ablauf

Kontaktaufnahme mit uns

Kündigung beim aktuellen Berater

Vertragsunterzeichnung mit uns

Datenaustausch durch die Berater

Im Erstgespräch werden Details über Ihren möglichen Wechseln zu uns besprochen. Sie erhalten von uns ein individuellen Leistungskatalog. In diesem werden alle Leistungen samt Preisen aufgeführt.

Wir empfehlen die Kündigung beim aktuellen Berater, wenn sicher ist, dass ein neuen Mandatsverhältnis zu Stande kommen wird. Sie werden von uns eine Mustervorlage für die Kündigung erhalten

Sie erhalten den Steuerberatungsvertrag, den Leistungskatalog und die Vollmachten zur Unterschrift

Wir nehmen den Kontakt mit Ihrem ehemaligen Berater auf und führen den Datenaustausch für sie durch.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie keine offenen Forderungen bei ihrem alten Steuerberater haben. Anderenfalls wird Ihr Vorberater von dem Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht.

Unternehmensberatung

Unterlagen

Die meisten Unterlagen wie die Buchhaltungsdaten werden uns von Ihrem Vorberater gestellt. Zusätzlich werden Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen uns Saldenlisten benötigt. Diese werden üblich ebenfalls mit den Versand der Daten von Ihrem Vorberater uns zur Verfügung gestellt.

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Die Mitteilung über den Beraterwechsel beim Finanzamt erfolgt durch eine elektronische Mitteilung durch uns, um Ihnen die Wechsel so komfortabel wie nur möglich zu machen.

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