top of page

LOHN & GEHALT

Bei Fragen Rund um das Thema Lohn und Gehalt sind Sie genau bei uns richtig. Durch die kontinuierliche Teilnahme an Lohn Seminaren sind wir stets auf den aktuellsten Stand. Unsere Fachassistenten für Lohn & Gehalt stehen Ihnen jederzeit für Fragen bereit und Unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von Lohnoptimierungsmodellen. 

Image by Marten Bjork

Abrechnung

Gerne übernehmen wir für Sie die Lohn/Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung der  wechselnden SV-Beiträgen und Sachbezügen. Sie erhalten genau die Auswertungen die sie für Ihr Unternehmen benötigen und können hierdurch die Zahlungen an das Finanzamt sowie den Krankenkassen schnell und einfach vornehmen.

Image by Christian Dubovan

Lohnoptimierung

Wir geben alles dafür damit Ihre Mitarbeiter durch die Umwandlung des Arbeitslohns eine höhere Nettoauszahlung erhält und somit die Mitarbeitermotivation gesteigert werden kann. Hierdurch unterscheiden Sie von anderen Arbeitgebern und können langfristig Fachkräfte an Ihr Unternehmen binden.

Image by NordWood Themes

Digitaliserung

Mit unserem Kanzleiportal bieten wir Ihnen eine effiziente und digitale Lösung für das Anlegen und Ändern von Personalstammdaten. Über unser Kanzleiportal können Sie uns einfach und sicher Änderungen zu Löhnen und Personal mitteilen. Der Bearbeitungsstand Ihrer Mitteilungen ist jederzeit transparent für Sie einsehbar, sodass Sie stets den Überblick behalten. Durch dieses System stellen wir sicher, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen und alle Änderungen zeitnah in die Lohnabrechnung einfließen.

Hotline-Berater

TÜR & ANGEL BERATUNG​

Als Steuerberater wissen wir, wie wertvoll Ihre Zeit ist – insbesondere im Gesundheitswesen. Ob in der Arztpraxis, im Pflegeheim oder in anderen heilberuflichen Tätigkeiten, Ihre Arbeit erfordert Ihre volle Aufmerksamkeit. Damit Sie sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können, bieten wir Ihnen einen exklusiven 48-Stunden-Rückmeldeservice (werktags) an.

Unsere Versprechen:

  • Schnelle Bearbeitung: Innerhalb von maximal 48 Stunden erhalten Sie eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihren Fragen Rund um das Thema Lohn & Gehalt.

  • Priorisierte Betreuung: Keine langen Wartezeiten – wir stellen sicher, dass Ihre Fragen und Anliegen schnell und kompetent beantwortet werden.

  • Entlastung im Alltag: Mit unserem Service ermöglichen wir es Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Betreuung Ihrer Patienten und den reibungslosen Ablauf in Ihrem Betrieb.

Verlassen Sie sich auf uns als Ihren zuverlässigen Partner in steuerlichen Angelegenheiten. Wir sorgen für Klarheit und Effizienz, damit Sie mehr Zeit für das haben, was wirklich zählt.

LOHNOPTIMIERUNG


Mitarbeitern möglichst viel Nettolohn von ihrem Bruttolohn anbieten und dazu als Arbeitgeber Kosten sparen.

Die Optimierung des Entgelts ist eine Chance die Mitarbeitermotivation zu steigern sowie auch Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Nicht immer kann das Brutto in Netto umgewandelt werden. Einige Aufwendungen sind nur steuerfrei wenn sie zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden können. Ob Sachbezüge, soziale Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge dass Richtige für Ihre Mitarbeiter ist, wird in einem individuellen Gespräch ermittelt.

 

VERGÜTUNGSMODELLE

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

bis zu 282 EUR monatlich steuerfrei für den Arbeitnehmer.


Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Zuschuss von mind. 15% in die bAV einzuzahlen.

KINDERBETREUUNGSKOSTEN

steuerfreier Zuschuss für nicht schulpflichtige Kinder, bei ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

ZUSCHUSS ZU INTERNET UND COMPUTER

bis zu 50 EUR steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung möglich.

JOBTICKET

als AG können den Betrag bis zu 49 EUR steuerfrei dem AN erstatten.

E-BIKE / JOBBIKE

steuerfreie Überlassung , wenn das E-Bike oder Fahrrad zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn genutzt wird.

FAHRTKOSTENZUSCHUSS

steuer- und sozialversicherungsfrei:

0,30 EUR je Kilometer
0,38 EUR ab dem 21. Kilometer 

BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

steuerfrei bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

ERHOLUNGSBEIHILFE

156 EUR für den Arbeitnehmer
104 EUR für den Ehegatten
52 EUR für jedeS Kind.

25% pauschal Besteuerung der Förderung führt zur Befreiung in der Sozialversicherung.

GUTSCHEINKARTEN

50 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezug.

Bei persönlichem Anlass (z.B. Geburtstag) bis zu 60 EUR möglich.

Wir sind für sie da

Unser Kanzlei Team berät sie gerne zu allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf

bottom of page