STEUERN IM BLICK - Mai 2025
- Jana Lerbs
- 5. Mai
- 2 Min. Lesezeit
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Für die Ausgabe Mai 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:
DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:
Alle Steuerzahler
Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde war erfolglos
Das BVerfG hält die fortgesetzte Erhebung des Solidaritätszuschlags für zulässig – auch nach dem teilweisen Abbau seit 2021.
Kapitalerträge bei Ratenzahlung? Ein zinsloser Kaufpreis zwischen Eltern und Kind wurde vom FG Schleswig-Holstein als schenkungssteuerlich relevant, aber nicht kapitalertragsteuerpflichtig beurteilt. Der BFH wird abschließend entscheiden.
Kryptowerte: Neue steuerliche Hinweise vom BMF Das BMF regelt die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte.
Freiberufler und Gewerbetreibende
Nicht entnommene Gewinne (§ 34a EStG): Anwendungsschreiben veröffentlichtNeue BMF-Vorgaben zur Thesaurierungsbegünstigung beachten.
Elektronische Kassensysteme: Mitteilungspflicht bis 31.07.2025 Bei Anschaffung vor dem 01.07.2025 sind Systeme bis Ende Juli zu melden (§ 146a AO).
Arztpraxen: Keine gewerblichen Einkünfte trotz Arbeitsteilung Auch bei arbeitsteiligem Praxisbetrieb bleibt der freiberufliche Charakter erhalten – gewerbliche Infektion liegt nicht vor.
Steuerstundungsmodelle: Verlustverrechnung auch bei endgültigen Verlusten eingeschränkt. Der BFH bestätigt: § 15b EStG greift auch bei definitiven Verlusten – Verfassungsmäßigkeit bejaht.
Vermieter
Ferienwohnungen: Wann liegt eine Einkünfteerzielungsabsicht vor? Das FG konkretisiert, wann Vermietung als steuerlich relevant anzusehen ist – wichtig bei Eigennutzung oder nur saisonaler Vermietung.
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Verdeckte Gewinnausschüttung bei AG-Vorständen? Der BFH sieht keine vGA, wenn die Vergütungsvereinbarung mit einem Minderheitsaktionär fremdüblich gestaltet ist.
Umsatzsteuerzahler
Kleinunternehmerregelung: Neues Anwendungsschreiben zur Reform 2025Die Neuregelung gilt auch für Unternehmer aus anderen EU-Staaten – UStAE wurde angepasst.
Vorsteuervergütung: Frist für Anträge bis 30.09.2025Für Auslands-USt-Erstattung müssen die Anträge fristgerecht eingereicht werden.
Abschließende Hinweise
Fälligkeitstermine Mai 2025USt und LSt: 12.05.GewSt und Grundsteuer: 15.05.Sozialversicherungsbeiträge: 27.05.
Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien Steuerliche Zurechnung bleibt beim Sicherungsgeber, sofern keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.
Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gern an Ihren Sachbearbeiter.
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