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STEUERN IM BLICK - Mai 2025

Alle aktuelle Neuerungen auf einen Blick – Bleiben Sie mit unserer Mandanteninformation stets informiert.









Wir sind Mitglied eines Steuerberaterclubs (VIP-Steuerköpfe). Dort haben wir diesen Newsletter gemeinsam entwickelt und werden Ihnen diesen nun jeden Monat zur Verfügung stellen.


Für die Ausgabe Mai 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:





DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:

Alle Steuerzahler

  • Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde war erfolglos

    Das BVerfG hält die fortgesetzte Erhebung des Solidaritätszuschlags für zulässig – auch nach dem teilweisen Abbau seit 2021.

  • Kapitalerträge bei Ratenzahlung? Ein zinsloser Kaufpreis zwischen Eltern und Kind wurde vom FG Schleswig-Holstein als schenkungssteuerlich relevant, aber nicht kapitalertragsteuerpflichtig beurteilt. Der BFH wird abschließend entscheiden.

  • Kryptowerte: Neue steuerliche Hinweise vom BMF Das BMF regelt die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte.

Freiberufler und Gewerbetreibende

  • Nicht entnommene Gewinne (§ 34a EStG): Anwendungsschreiben veröffentlichtNeue BMF-Vorgaben zur Thesaurierungsbegünstigung beachten.

  • Elektronische Kassensysteme: Mitteilungspflicht bis 31.07.2025 Bei Anschaffung vor dem 01.07.2025 sind Systeme bis Ende Juli zu melden (§ 146a AO).

  • Arztpraxen: Keine gewerblichen Einkünfte trotz Arbeitsteilung Auch bei arbeitsteiligem Praxisbetrieb bleibt der freiberufliche Charakter erhalten – gewerbliche Infektion liegt nicht vor.

  • Steuerstundungsmodelle: Verlustverrechnung auch bei endgültigen Verlusten eingeschränkt. Der BFH bestätigt: § 15b EStG greift auch bei definitiven Verlusten – Verfassungsmäßigkeit bejaht.

Vermieter

  • Ferienwohnungen: Wann liegt eine Einkünfteerzielungsabsicht vor? Das FG konkretisiert, wann Vermietung als steuerlich relevant anzusehen ist – wichtig bei Eigennutzung oder nur saisonaler Vermietung.

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei AG-Vorständen? Der BFH sieht keine vGA, wenn die Vergütungsvereinbarung mit einem Minderheitsaktionär fremdüblich gestaltet ist.

Umsatzsteuerzahler

  • Kleinunternehmerregelung: Neues Anwendungsschreiben zur Reform 2025Die Neuregelung gilt auch für Unternehmer aus anderen EU-Staaten – UStAE wurde angepasst.

  • Vorsteuervergütung: Frist für Anträge bis 30.09.2025Für Auslands-USt-Erstattung müssen die Anträge fristgerecht eingereicht werden.

Abschließende Hinweise

  • Fälligkeitstermine Mai 2025USt und LSt: 12.05.GewSt und Grundsteuer: 15.05.Sozialversicherungsbeiträge: 27.05.

  • Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien Steuerliche Zurechnung bleibt beim Sicherungsgeber, sofern keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.


Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gern an Ihren Sachbearbeiter.












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