STEUERN IM BLICK - Juni 2025
- Jana Lerbs
- 4. Juli
- 2 Min. Lesezeit
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Wir sind Mitglied eines Steuerberaterclubs (VIP-Steuerköpfe). Dort haben wir diesen Newsletter gemeinsam entwickelt und werden Ihnen diesen nun jeden Monat zur Verfügung stellen.
Für die Ausgabe Juni 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:
DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:
Alle Steuerzahler
● Koalitionsvertrag 2025: Was steuerlich geplant ist Die neue Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) plant u.a. eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab dem 01.01.2026 sowie die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Viele Maßnahmen stehen jedoch unter Finanzierungsvorbehalt.
● Steuerbonus für Handwerker im Ausland? Das Finanzgericht Köln hält eine Steuerermäßigung auch für Schweizer Immobilien für möglich. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.
● Erbschaftsteuer: Sterbetafeln nach Geschlecht sind zulässig Der Einsatz geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der steuerlichen Bewertung wurde als rechtmäßig bestätigt.
● Umzug für ein Arbeitszimmer: Kein Werbungskostenabzug Wer erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einrichtet und dafür umzieht, kann die Umzugskosten steuerlich nicht absetzen – so der Bundesfinanzhof.
● Säumniszuschläge weiter zulässig 12 % p.a. Säumniszuschläge bleiben laut BFH auch seit März 2022 verfassungsrechtlich unbedenklich.
Freiberufler & Gewerbetreibende
● Verrechnungspreise: Neue Pflichten in der Betriebsprüfung Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wird die sogenannte Transaktionsmatrix eingeführt. Sie muss künftig bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden, um Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen transparent darzustellen.
Gesellschafter & Geschäftsführer
● Organschaft & atypisch stille Beteiligung Im Zusammenhang mit atypisch stillen Gesellschaftern stellt sich die Frage, ob eine ertragsteuerliche Organschaft gegeben ist. Die Finanzverwaltung hat dazu nun Stellung bezogen.
Umsatzsteuerzahler
● PV-Anlage & Mieterstrom: Vorsteuerabzug möglich Liefern Sie als Vermieter Strom aus einer eigenen PV-Anlage an Mieter, gilt dies als umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung. Vorteil: Sie können den Vorsteuerabzug aus der Anlage nutzen – so das FG Münster.
Arbeitgeber
● Leiharbeitnehmer & erste Tätigkeitsstätte Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig, das klären soll, wann Leiharbeitnehmer beim Entleiher eine erste Tätigkeitsstätte haben. Das Ergebnis ist relevant für die steuerliche Behandlung von Reisekosten.
Arbeitnehmer
● Preisgeld für Forschung: Wann ist es steuerpflichtig? Ein Wissenschaftspreis gilt nur dann als Arbeitslohn, wenn er vom Arbeitgeber verliehen wird und dienstbezogen ist – so der BFH.
Abschließende Hinweise & Termine
● Steuer- & Sozialversicherungsbeiträge: Das ist im Juni 2025 fällig Wichtige Fälligkeitstermine:→ USt, LSt, ESt, KSt jeweils am 10.06.2025→ Sozialversicherung: 26.06.2025→ Zahlungsschonfrist bis: 13.06.2025
● Neue Broschüre zur Besteuerung von Alterseinkünften Informativ für alle, die sich auf den Ruhestand vorbereiten – jetzt verfügbar.
● Freiwillig krankenversichert?
Eine Aufwandsentschädigung für Stadträte gilt laut LSG NRW als beitragspflichtiges Einkommen.
🔍 Tipp zum Schluss Viele Themen sind speziell – sprechen Sie uns an, wenn Sie betroffen sind. Wir prüfen gerne Ihre individuelle Situation und beraten Sie fundiert zu möglichen Gestaltungsspielräumen.
Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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