Die Abgabefristen für die Steuererklärungen wurden Corona bedingt nochmals verlängert.
Die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2021 ist für Steuerpflichtige die die Erklärung von Ihrem Steuerberater einreichen lassen, der 31.08.2023. Reichen Sie die Erklärung selber ein, muss die Erklärung vier Monate früher als die genannten Fristen dem Finanzamt vorliegen. Denken Sie daran dass bei Verzug Zwangsgelder, Säumnis und Verspätungszuschläge festgesetzt werden können.
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