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Fristabgaben für Erklärungen 2020 & 2021

Aktualisiert: 25. Mai 2022

Die Abgabefristen für die Steuererklärungen wurden Corona bedingt nochmals verlängert.


Für beratende Steuerpflichtige ist für den Veranlagungszeitraum 2020 eine Abgabe Frist zum 31.08.2022 angedacht. Sollten Sie Ihre Unterlagen noch nicht oder noch nicht vollständig eingereicht haben, ist es jetzt alle höchste Zeit!

Die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2021 ist für Steuerpflichtige die die Erklärung von Ihrem Steuerberater einreichen lassen, der 31.08.2023. Reichen Sie die Erklärung selber ein, muss die Erklärung vier Monate früher als die genannten Fristen dem Finanzamt vorliegen. Denken Sie daran dass bei Verzug Zwangsgelder, Säumnis und Verspätungszuschläge festgesetzt werden können.






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