top of page

STEUERN IM BLICK - September 2025

  • Autorenbild: Jana Lerbs
    Jana Lerbs
  • 23. Sept. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Alle aktuelle Neuerungen auf einen Blick – Bleiben Sie mit unserer Mandanteninformation stets informiert.


Tablet

Wir sind Mitglied eines Steuerberaterclubs (VIP-Steuerköpfe). Dort haben wir diesen Newsletter gemeinsam entwickelt und werden Ihnen diesen nun jeden Monat zur Verfügung stellen.



Für die Ausgabe August 2025 steht Ihnen folgender Download bereit:


DIE THEMEN IN DER AKTUELLEN AUSGABE:

Alle Steuerzahler

Elektronisch übermittelte Daten (z. B. Renten, Lohn) müssen vom Finanzamt berücksichtigt werden – auch dann, wenn sie schon in der Erklärung standen. Wird das versäumt, ist eine Änderung des Steuerbescheids verpflichtend.


Die Familienkasse prüft künftig genauer – insbesondere bei volljährigen Kindern. Relevant sind z. B. Ausbildungsnachweise und der Wohnsitz des Kindes.


Wer seine eigenen Beerdigungskosten zu Lebzeiten bezahlt, kann diese nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen – so der Bundesfinanzhof.



Freiberufler & Gewerbetreibende

Influencer und Creator, die Einnahmen aus Werbung oder Affiliate-Links erzielen, geraten zunehmend ins Visier der Finanzbehörden. Es wird auf ordnungsgemäße Versteuerung geachtet.


Das BMF hat die GoBD aktualisiert. Betroffen sind u. a. Anforderungen an E-Rechnungen, zeitnahe Erfassung, Unveränderbarkeit und Verfahrensdokumentation. Handlungsbedarf besteht v. a. für digital buchende Unternehmen.



Umsatzsteuerzahler

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Bestätigung der ausländischen USt-IdNr. künftig nur noch elektronisch über das BZSt möglich. Papiernachweise sind nicht mehr zulässig.


Der BFH will vom EuGH wissen, ob der sogenannte „Gutglaubensschutz“ schon bei der Steuerveranlagung berücksichtigt werden muss oder erst im Billigkeitsverfahren. Betroffen sind insbesondere fehlerhafte USt-IdNr.-Prüfungen.



Wird der Geschäftsführer nach dem Verkauf seiner Anteile weiterbeschäftigt, kann der Verkaufserlös teilweise als Arbeitslohn gewertet werden. Der BFH prüft diesen umstrittenen Fall aktuell.


Arbeitgeber

Die Mindestlöhne steigen weiter:– ab 01.01.2026 auf 13,90 €– ab 01.01.2027 auf 14,60 €Damit steigen auch die Minijob-Grenzen. Arbeitgeber müssen rechtzeitig prüfen, ob Beschäftigte neu einzustufen sind.



Arbeitnehmer

Laut BFH ist keine finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten am Hauptwohnsitz erforderlich, um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen – selbst bei Alleinlebenden.



Vermieter

Wer regelmäßig von einer Ferienwohnung aus arbeitet, muss beachten: Diese kann als erste Tätigkeitsstätte gelten – und dann sind nur Entfernungspauschalen abziehbar, keine vollen Reisekosten.



Abschließende Hinweise & Termine

Lohn- & Umsatzsteuer: 10.09.2025

ESt/KSt/KuSt (VZ): 10.09.2025

Zahlungs-Schonfrist (bei Überweisung): 13.09. bzw. 15.09.2025

Sozialversicherungsbeiträge: 26.09.2025


Ein Entwurf für das Anwendungsschreiben zur E‑Rechnung liegt nun vor. Alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmer stellen, sollten sich zeitnah vorbereiten.


🔍 Fazit Auch in diesem Monat zeigen die Entwicklungen: Steuern sind in Bewegung – und betreffen fast alle Lebensbereiche. Ob es um die Anerkennung von doppelten Haushalten, die Digitalisierung der Rechnungsstellung oder neue Mindestlöhne geht – wer gut informiert ist, kann teure Fehler vermeiden und rechtzeitig reagieren.

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben oder wissen möchten, was konkret für Sie oder Ihr Unternehmen wichtig wird, sprechen Sie uns gern an.


Weitere Ausgaben finden erhalten Sie unter folgendem Link: https://vip.steuerkoepfe.de/mandantennews


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!


 
 
bottom of page