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AutorenbildJosephine Mast

Lohn & Gehalt - Änderung zum Jahreswechsel 2024/2025


Lesen Sie hier die wichtigsten gesetzlichen Änderungen die im neuen Jahr bei der Lohnabrechnung zu beachten sind und weiteres Wissenswertes.



 


Anpassung des Mindestlohns

Ab 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro.



 


Verdienstgrenze Minijob und Midijob

Da Mindestlohn und Minijob seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, muss die maximale Arbeitszeit des Minijobbers mit Steigung des Mindestlohns zum 01.01.2025 nicht gesenkt werden.


Der monatliche Höchstbetrag steigt von 538 Euro auf 556 Euro, die Jahresverdienstgrenze liegt somit bei 6.672 Euro.


Somit liegt der Bereich für Minijobs dann zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro.


Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Lohnerhöhung, falls Sie den Lohn anpassen möchten.



 


Erhöhung Grundfreibetrag

Ab 01.01.2025 steigt der Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro auf 12.096 Euro.


Der Grundfreibetrag wurde bereits im November 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Diese Erhöhung wurde automatisch in der Dezemberabrechnung berücksichtigt.



 


Erhöhung Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Es werden zum 01.01.2025 je nach Krankenkasse der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhöht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob der und wie hoch der Zusatzbeitrag ab 2025 ist.


Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auf 2,5% angehoben.



 


Beitragsbemessungsgrenze/ Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich in allen Sozialversicherungszweigen angepasst.

Beitragsbemessungs-grenze

2024

2025

Kranken- und Pflegeversicherung

62.100€ jährl. / 5.175€ mtl.

66.150€ jährl. / 5.512,50€ mtl.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

90.600€ jährl. / 7.550€ mtl.

96.600€ jährl. / 9.300€ mtl.

 

Jahresarbeitsentgelt-grenze

2024

2025

Kranken- und Pflegeversicherung

69.300€ jährl. / 5.775€ mtl.

73.800€ jährl. / 6.150€ mtl.

 

Durch das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird man, in der Regel, automatisch wieder sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bitte, machen Sie ggf. Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam.



 


Erhöhung Tarifverträge

Ärzte:

Die Gehälter der MFA´s erhöhen sich zum 01.01.2025, sowie die dazugehörige Ausbildungsvergütung. Die Änderungen entnehmen sie hier im: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 01.01.2025


Der Tarifvertrag für Ärzte - VKA ist aktuell noch in Verhandlung und erhöht sich aktuell nicht zum 01.01.2025. Die Erhöhung ist für den 01.04.2025 geplant.



Pflege:

Die letzte Anpassung des Mindestlohns war am 01.05.2024. Hier soll eine weitere Anpassung zum Tarifvertrag und dem Mindestlohn zum 01.07.2025 kommen. Die Details können hier nachgelesen werden: Mindestlohn für Pflegekräfte steigt | Bundesregierung

 

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Lohnerhöhung, falls Sie den Lohn anpassen möchten.


 


WEITERE THEMEN


Betriebsveranstaltung

Da die Weihnachtszeit vor der Tür steht, möchten wir Sie auf unseren Beitrag zum Thema „Betriebsveranstaltungen“ hinweisen.




Bitte beachten Sie, dass diese gegebenenfalls in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen sind.



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