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Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung

Aktualisiert: 30. Juni 2023


Das PUEG sieht verschiedene Änderungen in der Pflegeversicherung vor. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Beitragssatz, der ab dem 01.07.2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent für Arbeitnehmer mit Elterneigenschaft steigen wird. Arbeitgeber müssen dann einen Beitragssatz von 1,7 Prozent zahlen (statt bisher 1,525 Prozent). Für kinderlose Versicherte erhöht sich der PV-Zuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil steigt von 1,525 % auf ebenfalls 1,7% wenn keine Elterneigenschaft vorhanden ist.


Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber

Wenn Arbeitnehmer die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse (Selbstzahler) im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 (Übergangszeitraum) mitteilen, gilt der Nachweis der Kindereigenschaft als erbracht. Auf eine Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.


Für die Berechnung der PV-Beiträge sind daher im Übergangszeitraum die Angaben des Arbeitnehmers zu unter 25-jährigen Kindern als Nachweis ausreichend.


 

Minijobs sind von der Regelung ausgeschlossen, da diese in der Pflegeversicherung beitragsfrei sind.

 

Hintergründe der Pflegereform

Durch die Reform soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen sollen außerdem entlastet werden. Auch die Situation von professionellen Pflegerinnen und Pflegern soll sich verbessern.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und den Kostensteigerungen in der Pflege führt für das Bundesministerium für Gesundheit kein Weg daran vorbei, die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen.


Sollten Sie als Arbeitgeber noch keinen Nachweis eingereicht haben, können sie das Formular hier runterladen:




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